In diesem MSA gelten folgende Definitionen:
GiroSync erbringt für den Kunden die in der Order Form definierten Dienste auf Basis dieses MSA. Das MSA bildet gemeinsam mit der Order Form und den AGB den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien.
GiroSync garantiert eine monatliche Systemverfügbarkeit von 99.9% für Professional-Tarife und 99.99% für Enterprise-Tarife, gemessen als monatlicher Durchschnitt, ausgenommen geplante Wartungsfenster.
Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Kunde Gutschriften gemäß der folgenden Staffelung: Unterschreitung um 0.1–0.5%: 10% des Monatsentgelts; 0.5–1%: 20%; mehr als 1%: 50%.
Sofern GiroSync für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Alle vom Kunden in die Plattform eingebrachten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. GiroSync erwirbt keinerlei Rechte an diesen Daten, außer für den Betrieb der Dienste. GiroSync verwendet Kundendaten nicht zu eigenen kommerziellen Zwecken.
Bei Vertragsende stellt GiroSync dem Kunden auf Anfrage alle Nutzerdaten in maschinenlesbarem Format zur Verfügung (Dauer: bis zu 30 Tage nach Vertragsende). Anschließend werden alle Daten unwiderruflich gelöscht.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für 5 Jahre nach Vertragsende.
GiroSync behält alle Rechte am geistigen Eigentum an der Plattform, einschließlich Software, Dokumentation und Marken. Der Kunde erhält ein beschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Laufzeit des Vertrages.
Die Gesamthaftung von GiroSync gegenüber dem Kunden ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an GiroSync gezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere bei wesentlichem Vertragsverstoß, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behoben wird, bei Insolvenz einer Partei oder bei dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Es gilt deutsches Recht. Bei Streitigkeiten werden die Parteien zunächst eine gütliche Einigung anstreben. Gelingt dies nicht, ist der ausschließliche Gerichtsstand [Stadt].
Änderungen dieses MSA bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Für Fragen zum MSA wenden Sie sich an: enterprise@girosync.com
Stand: April 2025 · GiroSync GmbH